Piko

G-Schienenreinigungsset

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Art.Nr.: 15-35411
GTIN/EAN: 4015615354116
Hersteller: Piko
Piko
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Piko 35411 G-Schienenreinigungsset

Inhalt: 1 Schienenreinigungsblock, 5 Schienenreinigungsfilz, 100 ml Schienenreiniger, spezial

 

Sicherheitsdatenblatt:

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland
1.
:
E-Mail-Adresse der
verantwortlichen Person
für dieses SDB
: sdbinfo@akzonobeldeco.de
Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung
Produktcode : S 3
Verwendung des Stoffes/der Zubereitung
Bezeichnung des Unternehmens
Verwendung des Produkts : Verdünnung für industriellen Einsatz.
Notrufnummer der
zuständigen öffentlichen
Stelle
:
Hersteller : Akzo Nobel Deco GmbH, Geschäftsbereich Zweihorn
Düsseldorferstraße 96-100
D-40721 Hilden
Deutschland
Tel: (+49) 0221-5881-0
Fax: (+49) 0221-5881-355
internet: www.zweihorn.com
(+49) 030-19240
Spiritus Verdünner
Spiritus Verdünner
2. MÖGLICHE GEFAHREN
Das Produkt ist gemäss Richtlinie 1999/45/EG und ihren Anhängen als gefährlich eingestuft.
Physikalische/chemische
Gefahren
: Leichtentzündlich.
Einstufung : F; R11
3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
Substanzen, die eine Gesundheits- oder Umweltgefahr gemäß der Auslegung der Gefahrstoffrichtlinie
67/548/EWG darstellen oder denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugeordnet wurde.
Ethanol 64-17-5 75 - 100 200-578-6 F; R11 [2]
Propan-2-ol 67-63-0 2.5 - 10 200-661-7 F; R11
Xi; R36
R67
[1] [2]
Ethylacetat 141-78-6 2.5 - 10 205-500-4 F; R11
Xi; R36
R66, R67
[1] [2]
Chemische Bezeichnung CAS-Nummer % Nummer Einstufung
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut
der oben angegebenen R-Sätze
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] PBT-Stoff
[4] vPvB-Stoff
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-01-20. Seite: 1/6
S 3 Spiritus Verdünner
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. Kein Erbrechen auslösen.
Hautkontakt
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit fließendem
Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider geöffnet
halten.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasser
reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Keine Lösemittel oder
Verdünner verwenden.
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
:
ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
Allgemein Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
Löschmittel : Empfohlen: alkoholbeständiger Schaum, CO2, Pulver.
Besondere
Expositionsgefahren
: Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Die Einwirkung der
Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen. Ein geeignetes
Atemschutzgerät kann erforderlich sein.
Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwasser
nicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.
Nicht zu verwendende
Löschmittel
: Keinen Wasserstrahl verwenden.
Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Einatmen von Dampf oder Nebel
vermeiden. Schutzvorschriften in Abschnitt 7 und 8 beachten. Ausgetretenes
Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur)
eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in einen dafür
vorgesehenen Behälter geben (siehe Abschnitt 13).
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
:
Reinigungsmethoden : Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säubern. Den Gebrauch von Lösemittel
vermeiden.
Hinweis: Siehe Abschnitt 8 für persönliche Schutzausrüstung und Abschnitt 13 für Informationen zur
Abfallentsorgung.
Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei der Verschmutzung
von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen
die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Handhabung
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich entlang dem Boden ausbreiten.
Dämpfe können zusammen mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Die Bildung
entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein
Überschreiten der Arbeitsplatz-Grenzwerte vermeiden.
Das Produkt nur an Orten verwenden, wo kein offenes Feuer und andere
Zündquellen vorhanden sind. Elektrische Geräte gemäss den entsprechenden
Standards schützen.
Zum Ableiten der elektrostatischen Ladung z.B. beim Umfüllen sind die Gebinde zu
erden und über ein Masseband zu verbinden. Arbeiter sollten antistatisches
Schuhwerk und Kleidung tragen,
und die Fussböden sollten leitend sein.
Von Hitze, Funken und Flammen fernhalten. Kein funkenerzeugendes Werkzeug
verwenden.
Behälter dicht geschlossen halten.
:
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-01-20. Seite: 2/6
S 3 Spiritus Verdünner
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
Lagerung
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Das Einatmen von Staub,
Partikel, Sprühnebel oder Nebel, welche von der Anwendung dieser Zubereitung
stammen, vermeiden. Schleifstäube nicht einatmen.
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz
verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz
umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die
Hände und das Gesicht waschen.
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8).
Nie mit Druck leeren. Behälter ist kein Druckbehälter. Stets in Behältern
aufbewahren, die aus dem gleichen Material sind wie das Originalgebinde.
Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Wenn sich Personen, unabhängig ob sie selbst Spritzlackieren oder nicht, während
des Lackierens innerhalb der Spritzkabine befinden, ist mit Einwirkung von
Aerosolen und Lösemitteldämpfen zu rechnen. Bei solchen Bedingungen sollte
Atemschutz während des Spritzlackierens getragen werden, bis die Aerosol- und
Lösemitteldampf-Konzentration unter die Luftgrenzwerte gefallen sind.
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Hinweise auf dem Etikett beachten.
Trocken, kühl und bei guter Durchlüftung lagern. Von Hitze und direkter
Sonneneinstrahlung fernhalten.
Von Zündquellen fernhalten. Fernhalten von: Oxidationsmittel, starke Laugen, starke
Säuren.
Rauchverbot. Unbefugten Zutritt verhindern. Behälter, welche geöffnet wurden,
sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht
in die Abwasserleitung gelangen lassen.
:
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Haut und Körper
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Wenn die Arbeiter einer Konzentration über dem Grenzwert ausgesetzt sind,
müssen sie geeignete und zugelassene Atemschutzgeräte tragen.
Das Personal sollte antistatische Kleidung aus Naturfaser oder
aus hitzebeständiger Kunstfaser tragen.
Hände
Atmungsorgane :
:
Name des Inhaltsstoffs Arbeitsplatz-Grenzwerte
Ethanol TRGS900 AGW (Deutschland, 7/2008).
Kurzzeitwert: 1920 mg/m³ 15 Minute(n).
Kurzzeitwert: 1000 ppm 15 Minute(n).
Schichtmittelwert: 960 mg/m³ 8 Stunde(n).
Schichtmittelwert: 500 ppm 8 Stunde(n).
Propan-2-ol TRGS900 AGW (Deutschland, 7/2008).
Kurzzeitwert: 1000 mg/m³ 15 Minute(n).
Kurzzeitwert: 400 ppm 15 Minute(n).
Schichtmittelwert: 500 mg/m³ 8 Stunde(n).
Schichtmittelwert: 200 ppm 8 Stunde(n).
Ethylacetat TRGS900 AGW (Deutschland, 7/2008).
Kurzzeitwert: 3000 mg/m³ 15 Minute(n).
Kurzzeitwert: 800 ppm 15 Minute(n).
Schichtmittelwert: 1500 mg/m³ 8 Stunde(n).
Schichtmittelwert: 400 ppm 8 Stunde(n).
Begrenzung und
Überwachung der
Exposition
: Für ausreichende Lüftung sorgen. Wo vernünftigerweise praktikabel kann dies durch
lokale Absaugung und einer guten allgemeinen Entlüftung geschehen. Falls dies
nicht ausreicht,um die Partikel- und Lösemitteldampfkonzentration unter den
Arbeitsplatz- Grenzwerten zu halten, muß ein geeigneter Atemschutz getragen
werden.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-01-20. Seite: 3/6
S 3 Spiritus Verdünner
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE
SCHUTZAUSRÜSTUNG
Augen Zum Schutz gegen Spritzer Schutzbrille tragen.
:
:
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
Der Benutzer muss sicherstellen, dass er den Handschuhtyp zum Umgang mit
diesem Produkt auswählt, der am besten geeignet ist, wobei die speziellen
Einsatzbedingungen gemäss der Risikoeinschätzung des Benutzers berücksichtigt
werden müssen.
Bei längerem oder wiederholtem Umgang, die folgenden Handschuhtypen tragen:
Empfohlen: Butylkautschuk, Laminat, Fluorgummi
Kann verwendet werden: Neopren, Nitrilkautschuk
Nicht empfohlen: PVC
Für alle unbedeckten Körperteile geeignete Hautschutzsalbe verwenden; nicht nach
einer eingetretenen Exposition verwenden.
Handschuhe
: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
Physikalischer Zustand
Dampfdichte : > 1 (Luft = 1) (Errechneter Wert für das Gemisch)
Flüssigkeit.
Flammpunkt Geschlossener Tiegel : 17 °C
Explosionsgrenzen : Größter bekannter Bereich: Unterer Wert: 3.3% Oberer Wert: 19% (Ethanol)
::
Dichte : 0.79 g/cm³
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
Zu vermeidende
Bedingungen
Zu vermeidende Stoffe
Gefährliche
Zersetzungsprodukte
:
:
:
Stabil unter den empfohlenen Lager- und Umgangsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
Kann bei Exposition gegenüber hohen Temperaturen gefährliche
Zersetzungsprodukte bilden.
Von folgenden Stoffen fernhalten, um starke exotherme Reaktionen zu vermeiden:
Oxidationsmittel, starke Laugen, starke Säuren.
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden. Die Zubereitung wurde nach der konventionellen Methode der
Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG bewertet und entsprechend ihrer toxikologischen Gefahren eingestuft. Siehe
Abschnitt 3 und 15 für Details.
Die Einwirkung von Lösemitteldämpfen oberhalb des Arbeitsplatz-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden
führen,wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane und Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen
Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und in
schweren Fällen Bewußtlosigkeit.
Lösungsmittel können einige der obigen Wirkungen bei Absorption durch die Haut hervorrufen. Längerer oder
wiederholter Kontakt mit dem Produkt kann ein Entfetten der Haut verursachen, was zu einer nichtallergischen
Kontaktdermatitis und Absorption durch die Haut führen kann.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Die Zubereitung wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und
nicht als umweltgefährlich eingestuft.
Aquatische Ökotoxizität
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
: Nicht verfügbar.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-01-20. Seite: 4/6
S 3 Spiritus Verdünner
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Persistenz/Abbaubarkeit
Schlussfolgerung /
Zusammenfassung
: Nicht verfügbar.
PBT : Nicht anwendbar.
vPvB : Nicht anwendbar.
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.
Gefährliche Abfälle : Die Einstufung des Produktes erfüllt die Kriterien für gefährlichen Abfall. (EWC 08 01
11)
Verpackung : 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
ADR/RID-Klasse
14.
Landweg - Strasse/Schiene
UN1263
3
UN-Nummer
Verpackungsgruppe II
ADR/RID-Etikett
IMDG-Klasse
See
PAINT RELATED MATERIAL
3
Verpackungsgruppe II
IMDG-Etikett
Meeresschadstoff No.
Luft
PAINT RELATED MATERIAL
ICAO/IATA-Klassifizierung
ICAO/IATA-Etikett
3
:
:::
::::
:
:: :
ANGABEN ZUM TRANSPORT
Versandbezeichnung
Versandbezeichnung
Frachtpapiername : FARBZUBEHÖRSTOFFE
UN-Nummer : UN1263
UN-Nummer : UN1263
Verpackungsgruppe : II
Sondervorschrift 640 : D
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern transportieren, die senkrecht und fest stehen.
Personen, die das Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei Unfällen, Auslaufen oder Verschütten
unterwiesen sein.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-01-20. Seite: 5/6
S 3 Spiritus Verdünner
RECHTSVORSCHRIFTEN
15.
S-Sätze S23- Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
S51- Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
R11- Leichtentzündlich.
Gefahrensymbol oder -
symbole
R-Sätze
EU-Verordnungen
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung Zutreffend. Kategorie: 7b Leichtentzündbare Flüssigkeit.
Wassergefährdungsklasse 1 Anhang Nr. 4
:
: :
:
:
: Das Produkt ist zur Lieferung gemäss Richtlinie 1999/45/EG folgendermassen
klassifiziert und gekennzeichnet:
Leichtentzündlich
Industrieller Gebrauch : Die Informationen aus diesem Sicherheitsdatenblatt kann nicht als
Arbeitsplatzrisikobewertung eingesetzt werden, die gemäß
Arbeitsschutzbestimmungen erstellt werden muß. Die gesetzlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen sind bei dem Gebrauch des Produktes einzuhalten.
Technische Anleitung Luft : TA-Luft Nummer 5.2.5: 100%
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt sind gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
erforderlich.
16. SONSTIGE ANGABEN
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und der
aktuellen Gesetzgebung. Das Produkt darf ohne das vorhergehende Einholen von schriftlichen
Handlungsanweisungen für keinen anderen als für den in Abschnitt 1 genannten Verwendungszweck
eingesetzt werden. Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen sicherzustellen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die
Sicherheitsanforderungen für unser Produkt. Es stellt keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
Hinweis für den Leser
:
R11- Leichtentzündlich.
R36- Reizt die Augen.
R66- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67- Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Vollständiger Wortlaut der :
R-Sätze auf die in Abschnitt
2 und 3 verwiesen wird -
Deutschland
2010-01-20.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum : 2010-01-20. Seite: 6/6

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